Privatrecht
Wir vertreten Ihre Interessen in allen Bereichen des Privatrechts. Dieses regelt die Rechtsbeziehungen zwischen juristisch gleichberechtigten Rechtssubjekten, also zwischen Privatpersonen wie Verbrauchern und Unternehmen. Hierbei kann es z.B. um Rechtsverhältnisse zwischen Mieter und Vermieter, Käufer und Verkäufer oder Darlehensnehmer und Darlehensgeber gehen. Darüber hinaus bieten wir unseren Mandanten auch eine rechtliche Betreuung im Verkehrs- und Versicherungsrecht an. Unser Ziel ist stets, eine optimale Lösung für unsere Mandanten zu finden. Daher setzen wir Ihre Ansprüche nicht nur gerichtlich durch, sondern bemühen uns, Ihr Begehren bereits außergerichtlich zu erreichen.
Wir stehen unseren Mandanten auch im Rahmen der rechtlichen Gestaltung und Prüfung von Verträgen zur Seite. Gleich, ob Start-Up, Online-Shop oder Verkaufsgeschäft – wir beraten Sie umfassend von der Gründungsphase bis zum Geschäftsbetrieb.