Öffentliches Recht

Das öffentliche Recht umfasst eine Vielzahl verschiedener Regelungsbereiche. Insbesondere bildet es die Gesamtheit aller Rechtsvorschriften, die das Verhältnis zwischen Staat und Bürgern betreffen. Dazu zählt bspw. das Verwaltungsrecht, Sozialrecht, Polizeirecht und Ausländerrecht. Wir stehen unseren Mandanten in allen öffentlich-rechtlichen Fragestellungen zur Seite.
Dabei vertreten wir Sie nicht nur in Fällen, in denen ein Verwaltungsorgan Ihnen gegenüber bereits tätig geworden ist, sondern beraten Sie auch im Rahmen der Durchsetzung Ihrer eigenen Begehren, wie etwa in Genehmigungsverfahren.

Des Weiteren vertreten wir Mandanten im Schul- und Hochschulrecht.