Strafrecht
Das Strafrecht bildet die Gesamtheit aller Rechtsnormen in denen die Voraussetzungen einer Straftat und ihrer entsprechenden Folgen festgelegt sind. Es dient dem Schutz des Individuums und der Allgemeinheit sowie den elementaren Rechtsgütern wie z.b. Leben, körperliche Unversehrtheit, Eigentum, Ehre und Vermögen. Demnach soll das Strafrecht die Anerkennung und die Sicherung des Staates und insbesondere den Bestand der Rechtsordnung sichern. Die Bestrafung, bei Verstößen gegen das Strafrecht, dient neben der Sühne der Schuld hauptsächlich dem präventiven Zweck der Verhinderung von weiteren Straftaten (Abschreckung).
Die Gerichte und Verfolgungsbehörden (Staatsanwaltschaften) sind durch den Gesetzgeber mit der Verfolgung und Ahndung von Straftaten betraut. Die Maßnahmen zur Verfolgung von Straftaten durch die Staatsanwaltschaft sind u.a. in der Strafprozessordnung (StPO) geregelt. Mit der Verfolgung von Straftaten gehen häufig Beschränkungen der grundrechtlich gesicherten Rechte eines/r Verdächtigen einher. Hierdurch können sich erhebliche Nachteile für den/die Verdächtige ergeben. Um Ihre Rechte zu wahren, bieten wir eine umfassende Verteidigung an.
Wir bieten unseren Mandanten eine Verteidigung/Beratung im gesamten Gebiet des Strafrechts und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie Nebenstrafrecht (alle Strafnormen die nicht im Strafgesetzbuch enthalten sind) wie etwa das BtMG an und vertreten sie in allen Phasen des Strafverfahrens. Neben der Vertretung im Ermittlungsverfahren und in der Hauptverhandlung, stehen wir unseren Mandanten auch in Berufungs-, Revisions-, Einziehung- sowie Strafbefehlsverfahren kompetent zur Seite.
Wir übernehmen Mandate als Nebenklagevertreter bzw. Opferanwalt. Dadurch erhalten Opfer bestimmter Straftaten die Möglichkeit, sich an der Anklage der Staatsanwaltschaft anzuschließen.
Zudem bieten wir eine strafrechtliche Präventivberatung für Unternehmen an. Ziel der Beratung ist, über Straftaten im Wirtschaftsverkehr aufzuklären und dadurch die unternehmerische Planung abzusichern.
In dringenden Fällen – etwa bei Hausdurchsuchungen oder nach einer Verhaftung – steht Ihnen rund um die Uhr ein Notfalltelefon zur Verfügung.